Gesundheitsschutz

 

. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

. Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk

. Baustellenkoordination

. Sicherheitsunterweisungen

. Schadstoffuntersuchung gem. TRGS 519 und DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128)

 

Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Zur Verbesserung des Unfallrisikos auf Baustellen, welches deutlich höher als bei Arbeitsplätzen anderer Wirtschaftszweige ist, wurde 1998 die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ erlassen.
Demnach ist beim Einsatz mehrerer Firmen auf Baustellen durch den Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) einzusetzen. Dieser hat folgende Aufgaben:

 
.Erstellung der Vorankündigung
.Beratung in der Planungsphase
.Erstellung eines SiGe-Planes
.Erstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
.Überwachung der Arbeitsschutz- und Koordinationsmaßnahmen auf der Baustelle

Neben dem Ziel der Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ergibt sich durch die Koordination eine Optimierung der Arbeitsabläufe, wodurch zeit- und kostenintensive Störfälle vermieden werden können.

Baustellenkoordination

Unsere Zuständigkeit und Leistungsumfang umfasst sämtliche Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Wir begleiten sehr gerne Ihre Bauvorhaben von der Planung bis zur Ausführung.
Wir unterstützen Sie während der Planungsphase durch:

 
.Mitwirken bei Ausschreibung, Angebotsprüfung und Auftragsvergabe
.Analyse der Entwurfs-und Genehmigungsplanung im Hinblick auf gemeinsame, gewerkbezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen
.Erarbeitung eines „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes“ (SiGe-Plan)
.Erarbeitung einer „Unterlage für spätere Arbeiten“ am Bauwerk

Wir unterstützen Sie ebenso während der Ausführungsphase:

 
.Wir beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
.Wir informieren alle Auftragnehmer über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
.Wir achten auf die Einhaltung des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (allgemeine Grundsätze)
.Wir übernehmen die Einweisung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
.Wir organisieren Sicherheitsbesprechungen und führen diese durch
.Wir übernehmen die Prüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
.Wir kümmern uns um die Fortschreibung Ihres Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

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