. Fachkraft für Arbeitssicherheit
. Sicherheitskonzepte
. Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzungen
. Gefährdungsbeurteilungen
. Gefährdungsanalysen
. Betriebsanweisungen
. Sicherheitsunterweisungen
Wir führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach der DGUV Vorschrift 2 aus. Ebenso beraten wir Sie, als Arbeitgeber und Führungsverantwortliche, in allen Fragen der Arbeitssicherheit sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:
.Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
.Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
.Einführung neuer Arbeitsverfahren
.Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
.Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten
.Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
.Einführung neuer Arbeitsverfahren
.Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
.Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten
Weiterhin unterstützen wir sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus den geltenden Arbeitsschutzvorschriften, z.B.:
.Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
.Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
.Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
.Durchführung von orientierenden Messungen wie Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe und Klima
.Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
.Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
.Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
.Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
.Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
.Durchführung von orientierenden Messungen wie Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe und Klima
.Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
.Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
.Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.